Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Haustechnik Handels-GmbH,
Stand: September 2016

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Kauf- und Werkverträge der Firma Haustechnik Handels-GmbH mit Kunden, soweit zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart worden ist. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 

I. Geltungsbereich

Wir liefern ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen. Abweichende oder weitergehende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, Das gilt auch für Abmachungen mit unseren Vertretern. Unsere Bedingungen gelten, sofern wir auf sie hingewiesen haben, spätestens mit Annahme der Lieferung als anerkannt, auch wenn dies vom Käufer nicht schriftlich bestätigt ist.


II. Angebote, Vertragsabschluß

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf, technische Änderungen und Preisänderungen behalten wir uns vor, solange nicht der Liefervertrag wirksam zustande gekommen ist.

2. Uns verpflichtende Erklärungen bedürfen der Schriftform.

3. Der Liefervertrag kommt erst mit unserer Annahme der Bestellung des Käufers (Auftragsbestätigung) zustande. Lieferung durch uns gilt als Annahme.


III. Lieferung

1. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Frachtführer auf den Käufer über, auch wenn frachtfrei geliefert wird. Dies gilt auch, wenn und soweit der Versand mit unseren eigenen Transportmitteln erfolgt Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Käufers. Der Käufer wird erkennbare Transportschäden sofort bei Empfang vom Transportführer oder dessen Beauftragten auf dem Frachtbrief bescheinigen lassen.

2. Versand und Verpackung erfolgen im Zweifel nach unserem billigem Ermessen.

3. Im Falle der Lieferverzögerung kann der Käufer erst zurücktreten, wenn die Lieferverzögerung zwei Wochen übersteigt und er danach schriftlich eine angemessene Nachfrist verbunden mit einer Ablehnungsandrohung gesetzt hat Dies gilt nicht bei einem echten Fixgeschäft oder wenn dieser Zeitraum aus erhebli­chen Gründen für den Käufer unzumutbar lange ist.

4. Unvorhergesehene Ereignisse (höhere Gewalt), welche die Lieferung der Ware unmöglich machen oder wesentlich erschweren und die wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, wie z. B, Betriebsstörungen. Arbeitskampf, allgemeiner Rohstoffmangel, verlängern eine Frist in angemessenem Umfang.


IV. Preise, Zahlungsbedingungen

Sofern und soweit nichts Abweichendes besonders vereinbart ist, gilt.

1. Die Preise verstehen sich ab Lager (z. B, Halle) ausschließlich Verpackung, zuzüglich Mehrwertsteuer; der Käufer hat die Kosten des Transports wie Fracht, Ladung, Transportversicherung, sowie Zölle etc. zu tragen. Bei vereinbarter frachtfreier Lieferung gehen etwaige Mehrkosten besonderer Versandwünsche zu Lasten des Käufers.

2. Behälter und Paletten, auf bzw. in denen die Waren geliefert werden, werden dem Käufer mitberechnet. Sie sind innerhalb eines Monats frei Lager des Liefe­rers zurückzusenden. Bei Rücksendung erfolgt Gutschrift. Holzkisten, Kartonagen und andere Einwegverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

3. Die Berechnung erfolgt auf €-Basis zu den am Tag der Lieferung allgemein geltenden Preisen, sofern keine bestimmten Preise vereinbart sind. Erfolgt ver­tragsgemäß oder aus dem Käufer zu vertretenden Gründen die Lieferung mehr als vier Monate nach Zustandekommen des Vertrages, sind wir zur Anpassung der vereinbarten Preise entsprechend etwaiger Änderungen unserer Listenpreise im Rahmen einer marktgerechten Preisentwicklung berechtigt.

4. Die Zahlungen sind spesenfrei in der berechneten Währung an unseren Sitz zu leisten.

5. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum und Versand und Versandbereitschaft netto bar zu leisten. Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen in Höhe von 3 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Überweisungen gelten als Zahlung zum Zeitpunkt der Gutschrift und Schecks mit Eingang bei uns unter dem Vorbehalt der Einlösung,

6. Zahlungsanweisungen und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinba­rung und ebenso wie Schecks nur zahlungshalber angenommen. Einziehungs­ und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Die Weitergabe und Prolongation gilt nicht als Erfüllung.

7. Bei Bezahlung innerhalb von 10 Tagen wird 2% Skonto gewährt. Den gewährten Skontosatz kann der Käufer nur abziehen, wenn er nicht mit anderen Verbindlichkeiten uns gegenüber im Verzug ist.

8. Der Käufer kann nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche gegen unsere Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

9. Ergeben sich beachtliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, z B. infolge Nichteinlösung von Wechseln oder Schecks, können wir vor Auslieferung des Auftrages eine Sicherheitsleistung für unsere Vergütung und etwaige vom Käufer zu tragende Auslagen verlangen.

10. Eine Abtretung der Forderung gegen uns ist ausgeschlossen.

V. Abrufaufträge

Abrufaufträge unterliegen der Vereinbarung.


Vl. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche vor, das gilt auch dann, wenn einzelne oder unsere sämtlichen Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

2. Der Käufer ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern oder, wenn er sie zum Zwecke der Verwendung erworben hat, bestimmungsgemäß zu verwenden, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Gerät der Käufer in Verzug oder wird er zahlungsunfähig, sind wir berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Waren herauszuverlangen. Der Käufer gestattet uns bereits hiermit unwiderruflich zu diesem Zweck das Betreten seiner Räume oder Grundstücke sowie ggf. die Demontage und Abholung der gelieferten Ware.

3. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der in unserem Eigentum ste­henden Waren ist dem Käufer untersagt. Bei Pfändung oder sonstigen unsere Rechte beeinträchtigenden Maßnahmen 

Dritter und bei Zahlungseinstellung hat uns der Käufer unverzüglich zu informieren und alle Auskünfte zu geben, die zur Wahrnehmung unserer Rechte erforderlich sind. Er ist verpflichtet, die genannten Dritten ausdrücklich auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen.

4. Der Käufer tritt uns hiermit alle etwaigen Ansprüche aus seiner Veräußerung der in unserem Eigentum stehenden Waren an Dritte ab, und zwar jeweils in der Höhe, welche unserem Rechnungswert der betreffenden Gegenstände zuzüglich 30% entspricht (verlängerter Eigentumsvorbehalt), Der Käufer hat uns die abgetretenen, von ihm eingezogenen Beträge sofort abzuführen, soweit unse­re Forderungen fällig sind.

5. Auf Verlangen des Käufers geben wir die aus dieser Vereinbarung zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl frei, soweit sie unsere gesicherten Forderungen um mehr als 25% übersteigen.

6. Soweit aufgrund des Eigentumsvorbehalts Ware zurückgenommen wird, erfolgt deren Verwertung auf Rechnung des Käufers. Vorbehaltlich eines wei­tergehenden Schadens sind wir berechtigt, 15% des Verwertungserlöses als Kostenpauschale zu berechnen. Dieser Absatz gilt nicht bei Abzahlungsgeschäften mit nicht im Handelsregister eingetragenen Käufern.


VII. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung

1. Der Kunde/Käufer ist verpflichtet, die empfangene Ware unverzüglich nach der Ablieferung sorgfältig auf Menge und Beschaffenheit hin zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, diesen unverzüglich dem Verkäufer anzuzeigen, anderenfalls die Lieferung als genehmigt gilt. Die Rüge offensichtlicher Mängel ist nur rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferung, in Textform beim Verkäufer eingeht. Die Rüge nicht offenkundiger Mängel ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen, gerechnet ab Kenntnis des Kunden von dem Mangel, in Textform beim Unternehmen eingeht.

2. Stellt der Kunde einen Sachmängel fest, ist er nicht länger berechtigt, über die Sache zu verfügen, d. h. sie darf nicht geteilt, mit anderen Sachen verbunden, vermischt, verarbeitet oder weiterverkauft werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzeilt bzw. eine Beweissicherung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, der durch die Industrie- und Handelskammer bestellt wurde, erfolgte.

3. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer die beanstandete Ware oder Muster davon zwecks Prüfung der Beanstandung zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung.

4. Bei begründeten Mändelrügen ist der Verkäufer berechtigt, unter Berücksichtigung der art des Mangels und der Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Nachbesserung) zu bestimmen.

5. Über einen bei einem Vertragspartner des Käufers eintretenden Gewährleistungsfall hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu informieren.

6. Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren in 12 Monaten ab Lieferung. Ist der Kunde/Käufer Endverbraucher im Sinne des § 13 BGB, verjähren Gewährleistungsansprüche in 24 Monaten, bei gebrauchten Sachen in 12 Monaten, gerechnet ab Lieferung. Die Rückgriffansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer gemäß §§ 478, 479 BGB bleiben davon unberührt. Diese Rückgriffansprüche bestehen allerdings nur insoweit, als der Käufer gegenüber seinem vertragspartner unter Beachtung sämtlicher Fristen und Ausschlussfristen zwingend gesetzlich verpflichtet war, die nach §§ 478, 479 BGB gegenüber dem Unternehmen geltend gemachten Rückgriffansprüchen gegenüber seinem Vertragspartner zu erfüllen.

7. Beim Kauf gebrauchter Sachen sind Gewährleistungsansprüche des Käufers nach § 434 BGB insgesamt ausgeschlossen.


VIII. Schadensersatzhaftung/Haltungsbegrenzung

Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In Fällen leicht fahrlässiger Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt. Mittelbare Schäden oder Folgeschäden sind nur erstzfähig, soweit sie bei bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache typischerweise zu erwarten sind. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten in gleichen Umfang zu Gunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Unternehmens. Soweit diese technischen Auskünfte geben oder beratend tätig werden oder das diese vertraglich geschuldet ist, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.


 IX. Datenschutz

Wir sind berechtigt, die Daten über den Käufer zu verarbeiten, die wir im Rahmen oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung vom Käufer selbst oder von Dritten erhalten.


X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Lieferers.

2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Differenzen ist das für den Sitz des Lieferers zuständige Gericht. Das gilt auch für Ansprüche aus Wechseln oder Schecks, die zur Erfüllung von Vertragspflichten gegeben wurden Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an einem anderen zuständigen Gericht zu verklagen.


Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur für den Fall, dass der Käufer Vollkauf­mann oder öffentlich-rechtliche Körperschaft ist oder die Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden oder der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


XI. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, blei­ben die übrigen davon unberührt.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Sprechen Sie uns an, wir zeigen Ihnen neue Möglichkeiten, die Ihren Ideen und die persönlichen Anforderungen an einem Traumbad Realität werden lässt.