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I. Geltungsbereich Wir liefern
ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen. Abweichende oder
weitergehende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt,
auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Änderungen und
Ergänzungen bedürfen der Schriftform, Das gilt auch für Abmachungen mit
unseren Vertretern. Unsere Bedingungen gelten, sofern wir auf sie
hingewiesen haben, spätestens mit Annahme der Lieferung als anerkannt,
auch wenn dies vom Käufer nicht schriftlich bestätigt ist.
II. Angebote, Vertragsabschluß
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Unsere Angebote sind freibleibend.
Zwischenverkauf, technische Änderungen und Preisänderungen behalten
wir uns vor, solange nicht der Liefervertrag wirksam zustande
gekommen ist.
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Uns verpflichtende Erklärungen bedürfen der
Schriftform.
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Der Liefervertrag kommt erst mit unserer
Annahme der Bestellung des Käufers (Auftragsbestätigung) zustande.
Lieferung durch uns gilt als Annahme.
III. Lieferung
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Die Gefahr geht mit Übergabe an den
Frachtführer auf den Käufer über, auch wenn frachtfrei geliefert
wird. Dies gilt auch, wenn und soweit der Versand mit unseren
eigenen Transportmitteln erfolgt Eine Transportversicherung erfolgt
nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Käufers. Der Käufer
wird erkennbare Transportschäden sofort bei Empfang vom
Transportführer oder dessen Beauftragten auf dem Frachtbrief
bescheinigen lassen.
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Versand und Verpackung erfolgen im Zweifel nach unserem billigem Ermessen.
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Im Falle der Lieferverzögerung kann der Käufer erst zurücktreten,
wenn die Lieferverzögerung zwei Wochen übersteigt und er danach
schriftlich eine angemessene Nachfrist verbunden mit einer
Ablehnungsandrohung gesetzt hat Dies gilt nicht bei einem echten
Fixgeschäft oder wenn dieser Zeitraum aus erheblichen Gründen für
den Käufer unzumutbar lange ist.
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Unvorhergesehene Ereignisse (höhere Gewalt), welche die Lieferung
der Ware unmöglich machen oder wesentlich erschweren und die wir
nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, wie z.
B, Betriebsstörungen. Arbeitskampf, allgemeiner Rohstoffmangel,
verlängern eine Frist in angemessenem Umfang.
IV. Preise, Zahlungsbedingungen
Sofern und soweit nichts Abweichendes besonders vereinbart ist, gilt.
- Die Preise verstehen sich ab Lager (z. B, Halle) ausschließlich
Verpackung, zuzüglich Mehrwertsteuer; der Käufer hat die Kosten des
Transports wie Fracht, Ladung, Transportversicherung, sowie Zölle
etc. zu tragen, Bei vereinbarter frachtfreier Lieferung gehen
etwaige Mehrkosten besonderer Versandwünsche zu Lasten des Käufers.
- Behälter und Paletten, auf bzw. in denen die Waren geliefert
werden, werden dem Käufer mitberechnet. Sie sind innerhalb eines
Monats frei Lager des Lieferers zurückzusenden. Bei Rücksendung
erfolgt Gutschrift. Holzkisten, Kartonagen und andere
Einwegverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
- Die Berechnung erfolgt auf €-Basis zu den am Tag der Lieferung
allgemein geltenden Preisen, sofern keine bestimmten Preise
vereinbart sind. Erfolgt vertragsgemäß oder aus dem Käufer zu
vertretenden Gründen die Lieferung mehr als vier Monate nach
Zustandekommen des Vertrages, sind wir zur Anpassung der
vereinbarten Preise entsprechend etwaiger Änderungen unserer
Listenpreise im Rahmen einer marktgerechten Preisentwicklung
berechtigt.
- Die Zahlungen sind spesenfrei in der berechneten Währung an
unseren Sitz zu leisten.
- Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum und
Versand und Versandbereitschaft netto bar zu leisten. Bei
Zielüberschreitungen werden Zinsen in Höhe von 3 % über dem
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Überweisungen gelten
als Zahlung zum Zeitpunkt der Gutschrift und Schecks mit Eingang bei
uns unter dem Vorbehalt der Einlösung,
- Zahlungsanweisungen und Wechsel werden nur nach besonderer
Vereinbarung und ebenso wie Schecks nur zahlungshalber angenommen.
Einziehungs und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Die
Weitergabe und Prolongation gilt nicht als Erfüllung.
- Bei Bezahlung innerhalb von 10 Tagen wird 2% Skonto gewährt. Den
gewährten Skontosatz kann der Käufer nur abziehen, wenn er nicht mit
anderen Verbindlichkeiten uns gegenüber im Verzug ist.
- Der Käufer kann nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig
festgestellter Ansprüche gegen unsere Forderungen aufrechnen oder
ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
- Ergeben sich beachtliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des
Käufers, z B. infolge Nichteinlösung von Wechseln oder Schecks,
können wir vor Auslieferung des Auftrages eine Sicherheitsleistung
für unsere Vergütung und etwaige vom Käufer zu tragende Auslagen
verlangen.
- Eine Abtretung der Forderung gegen uns ist ausgeschlossen.
V. Abrufaufträge
Abrufaufträge unterliegen der Vereinbarung.
Vl. Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren
bis zur Bezahlung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden
Ansprüche vor, das gilt auch dann, wenn einzelne oder unsere
sämtlichen Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden
und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
- Der Käufer ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden
Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern oder, wenn er sie
zum Zwecke der Verwendung erworben hat, bestimmungsgemäß zu
verwenden, solange er seinen Verpflichtungen aus der
Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Gerät der Käufer
in Verzug oder wird er zahlungsunfähig, sind wir berechtigt, die in
unserem Eigentum stehenden Waren herauszuverlangen. Der Käufer
gestattet uns bereits hiermit unwiderruflich zu diesem Zweck das
Betreten seiner Räume oder Grundstücke sowie ggf. die Demontage und
Abholung der gelieferten Ware.
- Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der in unserem
Eigentum stehenden Waren ist dem Käufer untersagt. Bei Pfändung
oder sonstigen unsere Rechte beeinträchtigenden Maßnahmen Dritter
und bei Zahlungseinstellung hat uns der Käufer unverzüglich zu
informieren und alle Auskünfte zu geben, die zur Wahrnehmung unserer
Rechte erforderlich sind. Er ist verpflichtet, die genannten Dritten
ausdrücklich auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen.
- Der Käufer tritt uns hiermit alle etwaigen Ansprüche aus seiner
Veräußerung der in unserem Eigentum stehenden Waren an Dritte ab,
und zwar jeweils in der Höhe, welche unserem Rechnungswert der
betreffenden Gegenstände zuzüglich 30% entspricht (verlängerter
Eigentumsvorbehalt), Der Käufer hat uns die abgetretenen, von ihm
eingezogenen Beträge sofort abzuführen, soweit unsere Forderungen
fällig sind.
- Auf Verlangen des Käufers geben wir die aus dieser Vereinbarung
zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl frei, soweit sie unsere
gesicherten Forderungen um mehr als 25% übersteigen.
- Soweit aufgrund des Eigentumsvorbehalts Ware zurückgenommen
wird, erfolgt deren Verwertung auf Rechnung des Käufers.
Vorbehaltlich eines weitergehenden Schadens sind wir berechtigt,
15% des Verwertungserlöses als Kostenpauschale zu berechnen. Dieser
Absatz gilt nicht bei Abzahlungsgeschäften mit nicht im
Handelsregister eingetragenen Käufern.
VII. Gewährleistung
- Die gelieferte Ware ist vom Käufer sofort nach Menge und
Qualität zu prüfen Bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbare
Beanstandungen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen,
spätestens innerhalb von acht lagen nach Empfang der Ware
(Ausschlussfrist), andere Beanstandungen unverzüglich nach ihrer
Entdeckung.
- Wir leisten Gewähr im Rahmen der gesetzlichen
Gewährleistungsfrist vom Tage des Gefahrübergangs an nach unserer
Wahl durch Ersatzlieferung oder Instandsetzung. Schlägt die
Ersatzlieferung oder Instandsetzung fehl, kann der Käufer
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des
Vertrages (Wandlung) verlangen.
- Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn Änderungen an der
gelieferten Ware durch nicht von uns autorisierte Stellen
vorgenommen wurden und dies den Mangel verursacht haben kann, es sei
denn, der Käufer weist nach, dass dies nicht der Fall ist.
- Schadensersatzansprüche des Käufers sind nach Maßgabe der Ziffer
VIII. ausgeschlossen.
- Vorstehende Bestimmungen gelten entsprechend, soweit wir
Werkleistungen erbringen.
VIII. Schadensersatzhaftung
- Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns, gleich aus
welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung vertraglicher
Nebenverpflichtungen, unerlaubter Handlungen oder Verzug sind
vorbehaltlich b) ausgeschlossen.
- Der vorstehende Absatz gilt nicht, soweit uns oder unseren
Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobes Verschulden trifft oder
zugesicherte Eigenschaffen fehlen.
IX. Datenschutz
Wir sind berechtigt, die Daten über den Käufer zu verarbeiten, die
wir im Rahmen oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung vom
Käufer selbst oder von Dritten erhalten.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares
Recht
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem
Vertragsverhältnis ist der Sitz des Lieferers.
- Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden
Differenzen ist das für den Sitz des Lieferers zuständige Gericht.
Das gilt auch für Ansprüche aus Wechseln oder Schecks, die zur
Erfüllung von Vertragspflichten gegeben wurden Wir sind jedoch
berechtigt, den Käufer auch an einem anderen zuständigen Gericht zu
verklagen.
Die
Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur für den Fall, dass der Käufer
Vollkaufmann oder öffentlich-rechtliche Körperschaft ist oder die
Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden oder der
Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder sein Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist.
XI. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden,
bleiben die übrigen davon unberührt. |